Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bruch der "Kameradenehe" disziplinarrechtliche Konsequenzen für Soldaten nach sich ziehen kann (Urteil vom 22.01.2025, Aktenzeichen 2 WD 14.24). In der Bundeswehr gilt Kameradschaft als eine zentrale Pflicht, die die Soldaten dazu verpflichtet, die Rechte und die Würde ihrer Kameraden zu achten. Der „Einbruch“ in die Ehe eines Kameraden wird als Verstoß gegen diese Pflicht betrachtet, da er den Zusammenhalt und die Einsatzbereitschaft der Truppe gefährden kann. Während Ehebruch im zivilen Bereich seit 1969 nicht mehr strafbar ist, wird er in der Bundeswehr weiterhin als disziplinarische Pflichtverletzung geahndet, wenn er das Kameradschaftsverhältnis stört. Das Bundesverwaltungsgericht betont, dass der Respekt vor der Ehe eines Kameraden für den Zusammenhalt der Truppe essentiell sei. Es gibt jedoch zunehmend Diskussionen darüber, ob diese Praxis noch zeitgemäß ist, da sie in die Grundrechte der Soldaten eingreift.