Sicherheitsvorschriften-Klausel in Gebäudeversicherungsvertrag ist wirksam

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige vierte Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. IV ZR 350/22) entschieden, dass eine Wohngebäudeversicherung in ihren AGB wirksam verlangen darf, dass der Versicherungsnehmer „alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ einhält.

Dem Verfahren lag ein Brandschaden zugrunde, der von einem an der Hausfassade errichteten, mit Holz verkleideten Pizzaofen ausging. In den Versicherungsbedingungen war unter anderem geregelt, dass der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls zur Einhaltung „aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ verpflichtet ist. Die Versicherung verweigerte unter Verweis auf die Verletzung dieser Vertragsklausel die Schadensregulierung. Der Versicherungsnehmer hielt die Vertragsklausel für zu unbestimmt und intransparent: Ein Laie könne weder erkennen, welche konkreten Vorschriften gemeint seien, noch ob auch spätere Gesetzesänderungen erfasst würden. Vor dem Oberlandesgericht Celle hatte der Versicherungsnehmer damit Erfolg.

Der BGH sah dies anders: Die Klausel genüge dem Transparenzgebot des § 307 BGB und benachteilige den Versicherungsnehmer nicht unangemessen. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer erkenne, dass damit nur solche öffentlich-rechtlichen und behördlichen Vorgaben gemeint sind, die dem Schutz des Gebäudes vor versicherten Gefahren (etwa Brand) dienen und dass sie in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten sind. Die dynamische Verweisung auf externe Regelwerke sei zulässig und sogar sinnvoll, weil andernfalls überlange und unvollständige Bedingungen entstünden. Zudem treffe den Versicherungsnehmer diese Pflichten ohnehin schon kraft Gesetzes; der Versicherer mache sie nur zur vertraglichen Obliegenheit.

Für die Praxis bedeutet das: Versicherer können entsprechende Sicherheitsvorschriften-Klauseln weiterhin verwenden und Verstöße sanktionieren. Für Eigentümer, WEGs und Verwalter steigt der Druck, bauordnungsrechtliche, brandschutzrechtliche und behördliche Auflagen zu kennen, einzuhalten und zu dokumentieren – sonst drohen Kürzungen oder der Verlust des Versicherungsschutzes.