Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige vierte Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. IV ZR 350/22) entschieden, dass eine Wohngebäudeversicherung in ihren AGB wirksam verlangen darf, dass der Versicherungsnehmer „alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ einhält. Dem Verfahren lag ein Brandschaden zugrunde, der von einem an der Hausfassade errichteten, […]