Mit Urteil vom 10. März 2026 (XI ZR 132/24) hat der Bundesgerichtshof seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit weiter geschärft. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine natürliche Person, die Gesellschaftsanteile an einer GmbH & Co. KG erworben und später ein bestehendes Finanzierungsdarlehen umgeschuldet hatte, bei Abschluss des neuen Darlehensvertrags […]